Ist für die Kostenerstattung eine Rechnung erforderlich?
Ja.
Für die Kostenerstattung ist eine Rechnung erforderlich.
So funktioniert es
- Eine Rechnung muss als Teil des Nachweises der Werbemaßnahme eingereicht werden
- Die Rechnung sollte:
- sich auf die gebuchte Kampagne beziehen
- mit den eingereichten Kampagnen- und Ausgabendetails übereinstimmen
- Ohne eine gültige Rechnung kann die Prüfung der Kostenerstattung nicht fortgesetzt werden
Wichtig zu wissen
- Die Rechnung muss auch dann beigefügt werden, wenn andere Nachweise vorliegen
- Fehlende Rechnungen können zu Info requested oder Ablehnung führen
- Rechnungen sollten klar und gut lesbar sein
- Das Einreichen der Rechnung folgt denselben Regeln für das Hochladen von Nachweisen
Aktualisiert am: 28/01/2026
Danke!
