Artikel über: Werbekosten-Erstattung
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Ist für die Kostenerstattung eine Rechnung erforderlich?

Ja.

Für die Kostenerstattung ist eine Rechnung erforderlich.


So funktioniert es

  • Eine Rechnung muss als Teil des Nachweises der Werbemaßnahme eingereicht werden
  • Die Rechnung sollte:
    • sich auf die gebuchte Kampagne beziehen
    • mit den eingereichten Kampagnen- und Ausgabendetails übereinstimmen
  • Ohne eine gültige Rechnung kann die Prüfung der Kostenerstattung nicht fortgesetzt werden


Wichtig zu wissen

  • Die Rechnung muss auch dann beigefügt werden, wenn andere Nachweise vorliegen
  • Fehlende Rechnungen können zu Info requested oder Ablehnung führen
  • Rechnungen sollten klar und gut lesbar sein
  • Das Einreichen der Rechnung folgt denselben Regeln für das Hochladen von Nachweisen

Aktualisiert am: 28/01/2026

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